BGH-Urteil "Werkstattkosten" Markenwerkstatt-Tarif wird bezahlt
Wenn ein Unfallauto nicht älter als drei Jahre ist, muss die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten nach Markenwerkstatt-Tarif bezahlen. Auch dann, wenn es um eine “fiktive” Abrechnung geht.
![]() |
Gesamten Beitrag bei Autobild.de lesen. |
Hinterlasse eine Antwort
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.






Letzte Kommentare